Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts beraten und vertreten wir Sie sowohl auf Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberseite außergerichtlich und gerichtlich.
Kontaktieren Sie uns gerne, um einen ersten Beratungstermin zu vereinbaren.
Wir vertreten Ihr Anliegen vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie den verschiedenen Fachgerichten, insbesondere vor dem Arbeitsgericht.
INDIVIDUALARBEITSRECHT
Im Bereich des Individualarbeitsrechts beraten und vertreten wir Sie in den folgenden Angelegenheiten:
- Zustandekommen und Inhalt des Arbeitsvertrages
- Befristete Arbeitsverträge
- Leiharbeit, Teilzeitarbeit
- Kündigung, Aufhebungsvertrag
- Zeugnis
- Urlaub und Urlaubsabgeltung
- Arbeitsförderung und Sozialversicherung
- Arbeitsgerichtsverfahren