Wir beraten und vertreten Sie im Mietrecht sowohl auf Mieter- als auch Vermieterseite außergerichtlich und gerichtlich.
Kontaktieren Sie uns gerne, um einen ersten Beratungstermin zu vereinbaren.
Wir vertreten Ihr Anliegen vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie den verschiedenen Fachgerichten.
WOHNRAUMMIETRECHT, GEWERBERAUMMIETRECHT UND PACHT
- Mietvertrag, Zeitmietvertrag
- Gewerberaummietvertrag, Pachtvertrag
- Mieterhöhung, Modernisierung
- Mietmängel, Schönheitsreparaturen
- Betriebskostenabrechnung
- Beendigung des Mietverhältnisses, Kündigungsfristen
- Räumungsklage und Vollstreckung