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Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts beraten und vertreten wir Sie sowohl
auf Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberseite außergerichtlich und gerichtlich.
Kontaktieren Sie uns gerne, um einen ersten Beratungstermin zu vereinbaren.
Wir vertreten Ihr Anliegen vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten
sowie den verschiedenen Fachgerichten, insbesondere vor dem Arbeitsgericht.
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Individualarbeitsrecht
Im Bereich des Individualarbeitsrechts beraten und vertreten
wir Sie in den folgenden Angelegenheiten:
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Zustandkommen und Inhalt des Arbeitsvertrages
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Befristete Arbeitsverträge
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Leiharbeit, Teilzeitarbeit
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Kündigung, Aufhebungsvertrag
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Zeugnis
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Urlaub und Urlaubsabgeltung
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Arbeitsförderung und Sozialversicherung
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Arbeitsgerichtsverfahren
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Kollektives Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten Sie auch im kollektiven Arbeitsrecht,
insbesondere:
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bei Streitigkeiten im Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs-
und Mitbestimmungsrecht
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bei der Verhandlung, Gestaltung und dem Abschluss von Tarifverträgen
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im Rahmen eines Arbeitskampfs.
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